TOP Ö 6: Gemeinde Eichenbühl; Änderung des Bebauungsplanes "Wengertsberg I" und Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB
Von Seiten der Gemeinde Neunkirchen
sind keine Belange betroffen, so dass gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Wengertsberg I“ sowie gegen die Änderung des Flächen-nutzungsplanes keine
Bedenken bestehen.