TOP Ö 6: Gemeinde Eichenbühl; Änderung des Bebauungsplanes "Wengertsberg I" und Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Von Seiten der Gemeinde Neunkirchen sind keine Belange betroffen, so dass gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wengertsberg I“ sowie gegen die Änderung des Flächen-nutzungsplanes keine Bedenken bestehen.