Beschluss:
Zum 01.01.2025 erfolgt eine Umstellung von einem dreijährigen auf einen
vierjährigen Kalkulationszeitraum zur Ermittlung der Wassergebühr des
Zweckverbands.
Beschluss:
Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird abgebrochen.
Die Wassergebühr des Zweckverbands wird ab dem 01.01.2025 auf netto 5,53
EUR/m³ für den Endverbraucher und auf netto 4,84 EUR/m³ für die Wassergäste
erhöht, jeweils zzgl. des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes (derzeit 7%).
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Zweckverband zur Wasserversorgung der Erftalgruppe folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.