TOP Ö 5: Beratung und Beschlussfassung über die Wassergebühr und Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Erftalgruppe

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Zum 01.01.2025 erfolgt eine Umstellung von einem dreijährigen auf einen vierjährigen Kalkulationszeitraum zur Ermittlung der Wassergebühr des Zweckverbands.

 

Beschluss:               

Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird abgebrochen.

Die Wassergebühr des Zweckverbands wird ab dem 01.01.2025 auf netto 5,53 EUR/m³ für den Endverbraucher und auf netto 4,84 EUR/m³ für die Wassergäste erhöht, jeweils zzgl. des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes (derzeit 7%).

 

Beschluss:               

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Erftalgruppe folgende

 

 

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.