TOP Ö 8: Neuerlass von Richtlinien zur Vereinsförderung

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Den vorgeschlagenen Richtlinien zur finanziellen Förderung von Vereinen der Gemeinde Neunkirchen wird zugestimmt. Die Richtlinien treten zum 01.01.2025 in Kraft.