Die Gemeinde Neunkirchen beschließt eine Übergangsgebühr zum Erwerb eines Nutzungsrechtes für pflegefreie Urnengräber (derzeit nur im Friedhof Umpfenbach vorhanden) in Höhe von 400,00 €, für 15 Jahre. Diese Gebühr gilt bis eine überarbeitete Friedhofsgebührensatzung beschlossen wurde.