TOP Ö 7: Friedhofswesen; Beratung und Festsetzung einer Übergangsgebühr für die pflegefreien Urnenerdgräber

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Die Gemeinde Neunkirchen beschließt eine Übergangsgebühr zum Erwerb eines Nutzungsrechtes für pflegefreie Urnengräber (derzeit nur im Friedhof Umpfenbach vorhanden) in Höhe von 400,00 €, für 15 Jahre. Diese Gebühr gilt bis eine überarbeitete Friedhofsgebührensatzung beschlossen wurde.