TOP Ö 3: Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.-Nr. 148/1, Gemarkung Umpfenbach; Behandlung der Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung; Billigung der Unterlagen für die erneute öffentliche Auslage

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Der vom Planungsbüro Johann und Eck, Bürgstadt, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.-Nr. 148/1, Gemarkung Umpfenbach, einschließlich Begründung, naturschutzfachlichen Beitrag und Grünordnungsplanung in der Fassung vom 16.09.2024, wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Form einer erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange erneut um Abgabe einer Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung aufzufordern.