TOP Ö 5: Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Teilweise Einbeziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 224, Gemarkung Richelbach

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Der Gemeinderat beschließt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 224, Flurabteilung Wannenweg, Gemarkung Richelbach gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG teilweise einzuziehen.

 

Die neuen End- und Anfangspunkte der Fl.-Nr. 224 sind wie folgt:

 

Anfangspunkt:          nördliche Grenze von Grundstück Fl.-Nr. 206, Gemarkung Richelbach

Endpunkt:               südliche Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 226/15, Gemarkung Richelbach 

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.

 

Hinweis zum weiteren Verfahrensablauf:

a)     Die Absicht, den Weg einzuziehen, wird im Amtsblatt- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht.

b)     Die Bürger können innerhalb von 3 Monaten ihre Bedenken gegen die Einziehung vorbringen.

c)      Eventuell eingehende Einwendungen sind vom Gemeinderat zu behandeln.

d)     Anschließend wird die Einziehungsverfügung erlassen und bekannt gemacht.