Der
Gemeinderat beschließt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 224,
Flurabteilung Wannenweg, Gemarkung Richelbach gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG
teilweise einzuziehen.
Die
neuen End- und Anfangspunkte der Fl.-Nr. 224 sind wie folgt:
Anfangspunkt: nördliche Grenze von Grundstück
Fl.-Nr. 206, Gemarkung Richelbach
Endpunkt: südliche Grundstücksgrenze der
Fl.-Nr. 226/15, Gemarkung Richelbach
Die
Verwaltung wird beauftragt, das vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.
Hinweis zum
weiteren Verfahrensablauf:
a) Die Absicht, den Weg einzuziehen, wird im
Amtsblatt- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht.
b) Die Bürger können innerhalb von 3 Monaten ihre
Bedenken gegen die Einziehung vorbringen.
c) Eventuell eingehende Einwendungen sind vom
Gemeinderat zu behandeln.
d) Anschließend wird die Einziehungsverfügung erlassen und bekannt gemacht.