TOP Ö 3: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 einschließlich Haushaltsplan 2024, Stellenplan 2024 und Finanzplanung 2024

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Neunkirchen folgende

 

 

Haushaltssatzung 2024:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          3.156.370 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          1.942.800 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.223.885 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                  360 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                            360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                     360 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.