Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Neunkirchen folgende
Haushaltssatzung 2024:
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024
wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.156.370 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.942.800 €
ab.
§
2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.223.885 € festgesetzt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§
4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360
v.H.
b) für die
Grundstücke (B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§
6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.