1. Der Gemeinderat
Neunkirchen beschließt den Beitritt als Gesellschafterin zur REW Untermain GmbH
durch Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von ca. 0,41 %.
Die Höhe des
endgültigen Geschäftsanteiles ergibt sich aus den Einwohnerzahlen der
beteiligten Kommunen (siehe anhängende tabellarische Übersicht der Kommunen mit
dem Grundsatzbeschluss zum Beitritt).
2. Die Übertragung des Geschäftsanteils erfolgt zum Nominalwert von 412,66 € auf Grundlage der als Anlage dem Protokoll beigefügten, kommunalrechtlich geprüften Verträge (Gesellschaftsvertrag und Konsortialvertrag).