TOP Ö 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verkehrsführung in der Dr.-Rüttiger-Straße, Neunkirchen

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Der Gemeinderat beschließt die rechte Fahrbahnseite der Dr.-Rüttiger-Straße, welche der Kindertagesstätte gegenüber liegt, als absolute Halteverbotszone auszuweisen. Des Weiteren werden an bestimmten Stellen, vorzugweise vor privaten Zu- und Ausfahrten Bodenmarkierungen in Form von Zick-Zack-Linien angebracht, um den Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, dass dort nicht geparkt und gehalten werden darf.

 

Die Bodenmarkierungen werden angebracht, sobald es die Witterung zulässt.