Sitzung: 07.12.2023 GR-NK/026/2023
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Der Gemeinderat erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs.3 GO für die Jahresrechnung 2022.
1. Bürgermeister Seitz hat gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.