TOP Ö 6: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Der Gemeinderat erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs.3 GO für die Jahresrechnung 2022.

 

1. Bürgermeister Seitz hat gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.