Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft
Erftal folgende
Haushaltssatzung 2023:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.334.750
€
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 60.300 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Umlagesätze für den ungedeckten Bedarf werden nach dem
Einwohnerstand (30.06.2022) ermittelt.
Die Umlage beträgt 1.078.350,--
€
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.