TOP Ö 3: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2021.

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.