Sitzung: 19.06.2023 VG/003/2023
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2021.
Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.