Beschluss:
Aufgrund der §§ 10,
11 der Verbandssatzung und der Art. 35 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 41 Abs. 1 des
Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 63 ff der
Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Erftalgruppe
folgende
Haushaltssatzung 2023:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.042.530
€
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 500.970 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 5
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu
§§ 25-27 KommHV) und den Stellenplan (§ 5 KommHV) beziehen, werden nicht
aufgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.