TOP Ö 5: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Haushaltsplan 2023 und Finanzplanung

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund der §§ 10, 11 der Verbandssatzung und der Art. 35 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Erftalgruppe folgende

 

Haushaltssatzung 2023:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                              1.042.530 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                 500.970 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25-27 KommHV) und den Stellenplan (§ 5 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.