Beschluss:
Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem
vorliegenden Rechnungsergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Beschluss: 10 : 0
Die
Verbandsversammlung erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für
die Jahresrechnung 2021.
Der
Verbandsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht
mitgewirkt.
Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Bürgermeister Winkler hat bei diesem Beschluss die Sitzungsleitung übernommen.