TOP Ö 3: Festlegung und Entlastung der Jahresrechnung 2021

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Rechnungsergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

 

 

Beschluss:     10 : 0

Die Verbandsversammlung erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2021.

 

Der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

 

Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Bürgermeister Winkler hat bei diesem Beschluss die Sitzungsleitung übernommen.