TOP Ö 7: Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der anstehenden Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird auf einheitlich 30,00 € festgesetzt.