Sitzung: 04.05.2023 GR-NK/019/2023
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der anstehenden Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird auf einheitlich 30,00 € festgesetzt.