TOP Ö 4: Gemeinschaftshäuser; Neuregelung der Benutzungsgebühren; Beratung und Beschlussfassung

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

1. Der Gemeinderat beschließt, dass die derzeit befristete Regelung, zur mietfreien Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, auf eine unbegrenzte Zeit verlängert wird. Die ortsansässigen Vereine der drei Ortsteile müssen dementsprechend bei künftigen Veranstaltungen keine Benutzungsgebühren in allen Dorfgemeinschaftshäuser entrichten. Lediglich die Verbrauchsgebühren werden weiterhin nach den jeweiligen Gebührensätzen in Rechnung gestellt.

 

2. Der Gemeinderat beschließt die Höhe der bisherigen Benutzungsgebühren beizubehalten. Die Mietgebühren für Einheimische Gruppen und Vereine werden ersatzlos gestrichen. Somit verbleiben lediglich die Mietgebühren für private Veranstaltungen.

 

3. Bei der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser durch auswärtige Vereine wird sich die Mietgebühr an der Höhe orientieren, welche im jeweiligen Dorfgemeinschaftshaus bei privaten Veranstaltungen erhoben wird.