2. Der
Gemeinderat beschließt die Höhe der bisherigen Benutzungsgebühren
beizubehalten. Die Mietgebühren für Einheimische Gruppen und Vereine werden
ersatzlos gestrichen. Somit verbleiben lediglich die Mietgebühren für private
Veranstaltungen.
3. Bei der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser durch auswärtige Vereine wird sich die Mietgebühr an der Höhe orientieren, welche im jeweiligen Dorfgemeinschaftshaus bei privaten Veranstaltungen erhoben wird.