Die Jahresrechnung für das
Haushaltsjahr 2021 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den vorgelegten
Ergebnissen des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Die über- bzw. außerplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit erforderlich, nachträglich genehmigt.
5.1 Entlastung der Jahresrechnung 2021
1. Bürgermeister Seitz gibt die
Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Weber ab.
Beschluss: 10 : 0
Der Gemeinderat erteilt hiermit die
Entlastung nach Art. 102 Abs.3 GO für die Jahresrechnung 2021.
1. Bürgermeister Seitz hat gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.