TOP Ö 5: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich, nachträglich genehmigt.

 

 

5.1 Entlastung der Jahresrechnung 2021

 

1. Bürgermeister Seitz gibt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Weber ab.

 

Beschluss: 10 : 0

 

Der Gemeinderat erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs.3 GO für die Jahresrechnung 2021.

 

1. Bürgermeister Seitz hat gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.