TOP Ö 3: Ortsplanung Neunkirchen; Änderung des Bebauungsplanes "Ehemaliges Hofgut Umpfenbach" im Bezug auf die Festsetzungen zur Einfriedung;
- Behandlung der Stellungsnahmen aus der öffentlichen Auflage
- Fassung des Satzungsbeschlusses

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Aufgrund § 10 Baugesetzbuch -BauGB- vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 9 des Aufbauhilfegesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO (Bay.RS Nr. 2020-1-1-I) erlässt der Gemeinderat Neunkirchen folgende

 

Satzung

§ 1

 

Die Bebauungsplanänderung „Ehemaliges Hofgut Umpfenbach“ in der Fassung vom 09.05.2022 wird hiermit beschlossen.

 

§ 2

 

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Bebauungsplanänderung mit der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses in Kraft.