TOP Ö 3: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

 

3.1. Entlastung der Jahresrechnung 2020

 

Der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Grün übernahm zur folgenden Beschlussfassung die Sitzungsleitung.

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2020.

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.