Beschluss:
Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2020 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem
vorliegenden Rechnungsergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für
die Jahresrechnung 2020.
Der Verbandsvorsitzende
Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
Der dienstälteste Verbandsrat Frey hat bei diesem Beschluss die Sitzungsleitung übernommen.