TOP Ö 4: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Rechnungsergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

 

 

Beschluss:

Die Verbandsversammlung erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2020.

 

Der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

 

Der dienstälteste Verbandsrat Frey hat bei diesem Beschluss die Sitzungsleitung übernommen.