TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 einschließlich Haushaltsplan 2022, Stellenplan 2022 und Finanzplanung 2022

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:                Ja 9    Nein 0 

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Neunkirchen folgende

 

 

Haushaltssatzung 2022:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     2.854.750 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     1.939.100 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 691.355 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 400.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-

gesetzt:

 

1. Grundsteuer

         a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                         360 v.H.

         b) für die Grundstücke (B)                                                            360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                360 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.