Beschluss: Ja
9 Nein
0
Aufgrund der Art.
63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Neunkirchen folgende
Haushaltssatzung 2022:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan 2022 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 2.854.750
€
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.939.100
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird
auf 691.355 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 400.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
gesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Die
Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.