TOP Ö 6: Beratung und Festlegung der Benutzungsgebühren im Kindergarten und Kinderkrippe sowie Erlass der Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kindergartensatzung der Gemeinde Neunkirchen und der Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kinderkrippensatzung der Gemeinde Neunkirchen

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die Gemeinde beschließt die Gebührenanpassung in der Kinderkrippe wie folgt vorzunehmen:

 

Sockelbetrag (für 2 Stunden je Tag)                             110,00 €

darin enthaltenes Spielgeld                                           10,00 €

Zubuchungsbetrag je weitere Stunde                              15,00 €

 

Ebenso beschließt die Gemeinde Neunkirchen auf Grundlage des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kinderkrippensatzung der Gemeinde Neunkirchen wie folgt:

 

Änderungssatzung

zur Gebührensatzung zur Kinderkrippensatzung der Gemeinde Neunkrichen

 

§ 1

 

§ 5 Abs. 1 der Gebührensatzung zur Kinderkrippensatzung erhält folgende Fassung.

 

Benutzungsgebühren

§ 5 Die Gemeinde Neunkirchen erhebt für die Benutzung seiner Kinderkrippe folgende monatliche Gebühren:

(1)

durchschnittliche tägliche Buchungszeit

Krippengebühr in Euro

2 Stunden

110,00

3 Stunden

125,00

4 Stunden

140,00

5 Stunden

155,00

6 Stunden

170,00

7 Stunden

185,00

8 Stunden

200,00

9 Stunden

215,00

10 Stunden

230,00

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.