Die Gemeinde
beschließt die Gebührenanpassung in der Kinderkrippe wie folgt vorzunehmen:
Sockelbetrag (für 2 Stunden je Tag) 110,00
€
darin enthaltenes Spielgeld 10,00 €
Zubuchungsbetrag je weitere Stunde 15,00 €
Ebenso beschließt
die Gemeinde Neunkirchen auf Grundlage des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG)
die Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kinderkrippensatzung der Gemeinde
Neunkirchen wie folgt:
Änderungssatzung
zur Gebührensatzung zur
Kinderkrippensatzung der Gemeinde Neunkrichen
§ 1
§ 5 Abs. 1 der Gebührensatzung zur Kinderkrippensatzung erhält folgende
Fassung.
Benutzungsgebühren
§ 5 Die Gemeinde Neunkirchen erhebt für die Benutzung
seiner Kinderkrippe folgende monatliche Gebühren:
(1)
durchschnittliche tägliche Buchungszeit |
Krippengebühr in Euro |
2 Stunden |
110,00 |
3 Stunden |
125,00 |
4 Stunden |
140,00 |
5 Stunden |
155,00 |
6 Stunden |
170,00 |
7 Stunden |
185,00 |
8 Stunden |
200,00 |
9 Stunden |
215,00 |
10 Stunden |
230,00 |
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.