TOP Ö 3: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich, nachträglich genehmigt.

 

 

3.2 Entlastung der Jahresrechnung 2020

 

1. Bürgermeister Seitz gibt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Weber ab.

 

Beschluss: Ja: 8   Nein: 0

 

Der Gemeinderat erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs.3 GO für die Jahresrechnung 2020.

 

1.   Bürgermeister Seitz hat gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

 

Ab TOP 4 GR Seifried anwesend.