Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird nach Art. 102 Abs. 3
GO entsprechend den vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsabschlusses
festgestellt.
Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich,
nachträglich genehmigt.
3.2 Entlastung
der Jahresrechnung 2020
1. Bürgermeister Seitz gibt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister
Weber ab.
Beschluss: Ja: 8 Nein: 0
Der Gemeinderat erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs.3 GO
für die Jahresrechnung 2020.
1.
Bürgermeister Seitz hat gemäß Art. 49 GO an der
Abstimmung nicht teilgenommen.
Ab TOP 4 GR
Seifried anwesend.