TOP Ö 5: Beratung und Neufestsetzung der Kanalgebühren und Erlass der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:         11 : 00

 

Die Kanalbenutzungsgebühr wird ab 01.01.2022 auf 4,13 €/cbm erhöht.

 

Beschluss:     11 : 00

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) erlässt die Gemeinde Neunkirchen folgende

 

Änderungssatzung

zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) der Gemeinde Neunkirchen

§ 1

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 4,13 EUR pro Kubikmeter Abwasser.“

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.