Beschluss:
11 : 00
Die Kanalbenutzungsgebühr wird ab 01.01.2022 auf
4,13 €/cbm erhöht.
Beschluss: 11 : 00
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) erlässt die Gemeinde Neunkirchen folgende
Änderungssatzung
zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) der Gemeinde Neunkirchen
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 4,13 EUR pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.