TOP Ö 4: Ortsplanung Neunkirchen - Änderung des Bebauungsplanes "Neuer Weg", Richelbach; Streichung der Festsetzung über Dachform und Dachneigung
Behandlung der Stellungnahmen aus der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg zur Kenntnis. Die Aussagen zum Artenschutz an Gebäuden werden ergänzt. Die Bezeichnung „Verfahrensvermerk“ wird verwendet. Ein Umweltbericht wird erstellt und der Begründung als Anlage beigefügt.

 

Anschließend erfolgt die öffentliche Auflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.