Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Landratsamtes Miltenberg zur Kenntnis. Die Aussagen zum Artenschutz an Gebäuden
werden ergänzt. Die Bezeichnung „Verfahrensvermerk“ wird verwendet. Ein
Umweltbericht wird erstellt und der Begründung als Anlage beigefügt.
Anschließend erfolgt die öffentliche Auflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.