TOP Ö 12: Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässchlich der Bundestagswahl am 26.09.2021

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:   

Der Gemeinderat beschließt anlässlich der am 26.09.2021 stattfindenden 20. Wahl des Deutschen Bundestages einheitlich ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € für den Vorsitzenden und die Mitglieder auszuzahlen.

 

Des Weiteren wird der Bereitstellung der drei Urnenwahllokale, je eines pro Ortsteil sowie des Briefwahllokals im Dachgeschoss des Rathauses Neunkirchen zugestimmt.