Beschluss:
Zum vorliegenden
Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Stellungnahme der EMB
ist zu beachten. Sämtliche anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der
Erschließung sind vom Bauwerber zu tragen. Für die Herstellung von Wasser- und
Kanalanschluss ist Übergabepunkt die Ortsgrenze der bebauten Ortslage in der
Rauenberger Straße.
GR Haas hat gem. Art. 49 GO weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teilgenommen.