TOP Ö 9: Bauantrag für Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Büro an vorhandener Hofstelle im Außenbereich

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Zum vorliegenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Stellungnahme der EMB ist zu beachten. Sämtliche anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erschließung sind vom Bauwerber zu tragen. Für die Herstellung von Wasser- und Kanalanschluss ist Übergabepunkt die Ortsgrenze der bebauten Ortslage in der Rauenberger Straße.

 

GR Haas hat gem. Art. 49 GO weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teilgenommen.