Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung
erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Erftal folgende
Haushaltssatzung 2021:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.192.670
€
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.600 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Umlagesätze für den ungedeckten Bedarf
werden nach dem Einwohnerstand (30.06.2020) ermittelt.
Die Umlage beträgt 873.370,-- €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 €
festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.