TOP Ö 3: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

 

3.1. Entlastung der Jahresrechnung 2019

 

Der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Grün übernahm zur folgenden Beschlussfassung die Sitzungsleitung.

 

Beschluss: 8 : 0

Die Gemeinschaftsversammlung erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2019.

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.