Beschluss:
Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem
vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Die über- bzw.
außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
3.1. Entlastung der Jahresrechnung 2019
Der
stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Grün übernahm zur
folgenden Beschlussfassung die Sitzungsleitung.
Beschluss: 8 : 0
Die
Gemeinschaftsversammlung erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für
die Jahresrechnung 2019.
Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.