Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde
Neunkirchen folgende
Haushaltssatzung
2021:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2021
wird hiermit festgesetzt;
er
schließt im
Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.637.710
€
und
im
Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 1.221.000
€
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 637.555 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 400.000 € festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H.
2.
Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.