TOP Ö 5: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021 einschließlich Haushaltsplan 2021, Stellenplan 2021 und Finanzplanung 2021

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Neunkirchen folgende

Haushaltssatzung 2021:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                              2.637.710 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                              1.221.000 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 637.555 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 400.000 €  festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                  360 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                            360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                     360 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.