TOP Ö 7: Kommunale Stromversorgung in Bayern für die Lieferjahre 2023 - 2025; Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für den Abschluss eines Stromliefervertrages für kommunale Einrichtungen

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

1. Der Stromversorger der gemeindlichen Einrichtungen Neunkirchen für 2023 bis 2025 soll wie zuletzt auch schon, wieder per Bündelausschreibung durch die KUBUS GmbH, ermittelt werden.

 

2. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 und 2025 „100% Ökostrom ohne Neuanlagen“ beschafft werden.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.