Sitzung: 04.03.2021 GR-NK/130/2021
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
1. Der Stromversorger der gemeindlichen
Einrichtungen Neunkirchen für 2023 bis 2025 soll wie zuletzt auch schon, wieder
per Bündelausschreibung durch die KUBUS GmbH, ermittelt werden.
2. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023
und 2025 „100% Ökostrom ohne Neuanlagen“ beschafft werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.