TOP Ö 6: Bestellung eines neuen Datenschutzbeauftragten

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Gemeinde Neunkirchen bestellt den, im Rahmen der Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Städte, Märkte und Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Miltenberg, sowie der Landkreis und das Landratsamt Miltenberg, jeweils ernannten Datenschutzbeauftragten, zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Neunkirchen.