Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den
vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Die über- bzw.
außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich, nachträglich genehmigt.
5.1 Entlastung der Jahresrechnung 2019
1. Bürgermeister
Seitz gibt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Weber ab.
Beschluss: Ja 11 Nein 0
Der Gemeinderat
erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102 Abs.3 GO für die Jahres-rechnung
2019.
1. Bürgermeister Seitz hat gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen