Beschluss: xx : xx
Zur vorliegenden Bauvoranfrage wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Erschließung wie beschrieben kann
grundsätzlich als sichergestellt anerkannt werden. Welche Maßnahmen im
Einzelnen umgesetzt werden, wird nach den anstehenden Prüfungen entschieden.
Zur Wasserversorgung ist die Stellungnahme der emb zu beachten.
Sämtliche anfallende Kosten im Zusammenhang
mit der Erschließung sind vom Bauwerber zu tragen.
GR Haas hat gemäß Art. 49 GO weder an der Beratung noch Abstimmung teilgenommen.