TOP Ö 10: Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Büro an vorhandener Hofstelle im Außenbereich, Rauenberger Straße

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:   xx : xx

 

Zur vorliegenden Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Erschließung wie beschrieben kann grundsätzlich als sichergestellt anerkannt werden. Welche Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt werden, wird nach den anstehenden Prüfungen entschieden. Zur Wasserversorgung ist die Stellungnahme der emb zu beachten.

Sämtliche anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Erschließung sind vom Bauwerber zu tragen.

 

GR Haas hat gemäß Art. 49 GO weder an der Beratung noch Abstimmung teilgenommen.