Sitzung: 21.04.2020 VG/073/2020
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2018.
Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.