Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung
erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2018.
Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung
erteilt hiermit Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2018.
Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.