TOP Ö 3: Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt; Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Schulvertrages zur Regelung der Kostenaufteilung zwischen den beteiligten Kommunen

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Gemeinde Neunkirchen stimmt dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag zur Kostentragungsregelung anlässlich der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt zwischen den Kommunen Bürgstadt, Eichenbühl, Neunkirchen und Collenberg als Ergänzung zum Schulvertrag vom 18.11.2004, in der Fassung vom 22.02.2008 zu.

 

Der Schulvertrag ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.