Die Gemeinde
Neunkirchen stimmt dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag zur
Kostentragungsregelung anlässlich der Generalsanierung der Grund- und
Mittelschule Bürgstadt zwischen den Kommunen Bürgstadt, Eichenbühl, Neunkirchen
und Collenberg als Ergänzung zum Schulvertrag vom 18.11.2004, in der Fassung
vom 22.02.2008 zu.
Der Schulvertrag ist
dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.