Beschluss:
Aufgrund der §§
10, 11 der Verbandssatzung und der Art. 35 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 41 Abs. 1 des
Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung
erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Erftalgruppe folgende
Haushaltssatzung 2020:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan 2020 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.099.030
€
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 464.500
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
97.370 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 5
Weitere
Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25-27
KommHV) und den Stellenplan (§ 5 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.