Beschluss:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird nach Art. 102 Abs. 3
GO entsprechend dem vorliegenden Rechnungsergebnis des Rechnungsabschlusses
festgestellt.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung erteilt hiermit die Entlastung nach Art. 102
Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2017.
Der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Seitz hat bei der
Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Bürgermeister Winkler hat bei diesem Beschluss die Sitzungsleitung übernommen.